Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Lieferungen
und Leistungen der obigen Gesellschaft im Fernabsatz und im
stationären Handel, auch wenn diese ohne Verwendung oder
ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.
Von
den
gegenständlichen AGBs abweichenden
Geschäftsbedingungen des
Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur,
wenn
sie von KES ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Sie
verpflichten KES ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn KES nicht
ausdrücklich widerspricht. Mit der Bestellung (bzw.
spätestens mit der Annahme) der Ware oder Leistungen werden
diese
AGB ausdrücklich anerkannt. Abänderungen oder
Nebenabreden
gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.
Mitarbeiter von
KES sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder
Nebenabreden
zu diesen AGB zu vereinbaren.
Lieferungen
und Leistungen im Fernabsatz werden nur
vollgeschäftsfähigen
Kunden mit Sitz bzw. Wohnsitz in Österreich und seinen
unmittelbar
angrenzenden EU-Nachbarländern angeboten.
Sollte
ein
Produkt aus von KES nicht zu vertretenden Gründen nicht binnen
4
Wochen lieferbar sein, behält sich KES vor, vom Vertrag
zurückzutreten.
Der
Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, sämtliche
Korrespondenz und Kommunikation werden durchgängig in
deutscher
Sprache angeboten. Erfüllungsort für alle
Geschäfte ist
der Firmenstandort.
Vertragsabschluss Der
Auftrag
des Bestellers gilt erst mit dem Zugang der
Auftragsbestätigung
durch KES als angenommen; vorausgegangene Angebote von KES sind
freibleibend. Bei der Auftragsbestätigung handelt es sich um
eine
Bestellbestätigung, die entweder automatisch vom Webshop
generiert
wird oder manuell übermittelt wird, wenn die Bestellung intern
auf
„bestellt“ gesetzt wird. Die
Auftragsbestätigung ist
für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend.
Angaben
über technische Daten, wie Maße, Gewichte und
Leistungszahlen, sowie dem Besteller überlassene Unterlagen,
wie
Abbildungen und Zeichnungen, sind nur verbindlich, soweit das von KES
ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.
KES
behält sich die Vornahme von Konstruktionsänderungen
vor,
soweit diese nicht wesentliche, KES bekannte Interessen des Bestellers
hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung
beeinträchtigen. Nebenabreden und nachträgliche
Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch KES.
Preise Die
angegebenen Preise sind Tagespreis und gültig ist der am
Bestelltag angegebene Verkaufspreis. Alle Preise verstehen sich
–
soweit nicht anders angegeben – als Barzahlungspreise
einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die durch den
Versand entstehenden Kosten und die Nachnahmegebühr sind in
den
Preisen nicht enthalten. Bei offensichtlichen Fehlern behält
sich
KES vor, den korrekten Preis zu berechnen. Die Verrechnung erfolgt in
Euro. Die Bezahlung erfolgt aufgrund der beim Bestellabschluss
einvernehmlich festgelegten Zahlungsart.
Lieferung Angegebene
Lieferfristen beginnen ab dem Bestätigungsdatum, jedoch nicht
bevor der Besteller etwaige Vorleistungen erfüllt und alle
technischen und sonstigen Voraussetzungen zur Aufnahme der Fabrikation
geschaffen hat.
Die
Lieferfrist gilt mit der Meldung der Versandbereitschaft als
eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden von KES
unmöglich
ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den
Zeitraum,
um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem
anderen Abschluss in Verzug ist. Der Besteller kommt in Abnahmeverzug
nach Anzeige der Erfüllungsbereitschaft durch KES und
einmaliger
Mahnung. Falls KES in Verzug gerät, muss ihm der Besteller
eine
angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom
Abschluss insoweit zurücktreten, als er mit der
Nachfristsetzung
ausdrücklich erklärt, nach Ablauf dieser Frist die
Annahme
der Leistung abzulehnen und die Ware bis zum Fristablauf nicht
geliefert ist. Selbständige Teillieferungen darf der Besteller
nicht zurückweisen. Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung
(Verzugsschaden) sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen,
Verzug
dritter Zulieferer, Streik, Aussperrung sowie Unmöglichkeit
der
Leistung durch höhere Gewalt entbinden KES von der
Lieferungspflicht.
Die
Versendung
der Ware erfolgt an die bekannt gegebene Lieferanschrift durch
Paketdienst, Post oder Spedition. KES ist bemüht, an dem auf
die
Bestellung folgenden nächsten Werktag auszuliefern soweit die
Ware
lagernd ist. Die Lieferung erfolgt jedoch jedenfalls innerhalb von 30
Werktagen. Retouren
werden nur originalverpackt akzeptiert. Sobald das Siegel
(beispielsweise am Volumengeber) gebrochen wurde, gilt das
Gerät
als verwendet und wird nicht zurückgenommen.
Gefahrenübergang Ist
der
Besteller Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald
die
Lieferung an Paketdienst, Post oder Spedition übergeben wurde.
Im
Fall von Verzögerungen des Versandes, die nicht von KES zu
vertreten sind, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft
über. Ist
der
Besteller Verbraucher, geht die Gefahr auf diesen über, sobald
die
Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten vom
Beförderer verschiedenen dritten abgeliefert wird.
Schließt
der Verbraucher selbst einen Beförderungsvertrag ab, geht die
Gefahr bereits mit Aushändigung der Ware an den
Beförderer
über.
Versand und Verpackung Für
Verpackungen aus Papier, Wellpappe, Pappkartons und ähnlichem
wird ein Verpackungsbeitrag verrechnet. KES
hat einen
Lizenzvertrag mit der Altstoff Recycling Austria AG abgeschlossen,
wodurch KES von der Rücknahme- und Verwertungsverpflichtung
befreit sind. Die ARA Lizenznummer lautet: 20207 Sendungen
über 31,5 kg sind Sonderlieferungen. Diese werden auf
günstigstem Weg jeweils auf Anfrage angeboten.
Eigentumsvorbehalt Die
bestellte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von
KES.
Es ist untersagt die Ware vor vollständiger Bezahlung zu
verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder
Dritten
sonstige Rechte daran einzuräumen. Sämtliche diese
Rechtsstellung beeinträchtigenden Zugriffe wie insbesondere
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter sind KES
unverzüglich
anzuzeigen. Der Besteller hat derartigen Maßnahmen unter
Hinweis
auf das Vorbehaltseigentum zu widersprechen.
Produkthaftung Im
Falle von Unternehmergeschäften haftet KES nicht für
Sachschäden aus dem Titel der Produkthaftung.
Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
für Verbraucher Im
Bereich des
Fernabsatzes haben Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen den
geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Eine
ausführliche Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular findet
sich
auf der Website: www.kernbauer-solutions.at
Ist
der Kunde Unternehmer, ist ein Widerruf grundsätzlich und
gänzlich ausgeschlossen.
Produkte zur Abholung Das
Rücktrittsrecht bezieht sich auf den Versandhandel. Produkte
zur
Abholung, werden nach der E-Mailbestätigung, dass die Ware
abholbereit ist, unverbindlich eine Woche zur Abholung bereitgehalten.
Es besteht hier kein Rückgaberecht im Sinne des
Fernabsatzgesetzes.
Retouren Rücksendungen
bitte an die folgende Adresse:
MyPlace
SelfStorage GmbH Lager
3039 - Kernbauer Energy Solutions GmbH Mariahilfer
Straße 198 A-1150
Wien
Gewährleistung/Haftung Unternehmer
haben bei sonstigem Verlust des Anspruchs auftretende Mängel
unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu
rügen.
Verbraucher können Mängel innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist jederzeit geltend machen.
Bei
berechtigten Rügen von Mängeln innerhalb der
gesetzlichen
Gewährleistungsfrist und Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen hat KES die Wahl zwischen Verbesserung, Nachtrag des
Fehlenden oder Ersatz innerhalb angemessener Frist. Eine Haftung
für Folgeschäden, sonstige unmittelbare
Schäden und
Verluste oder entgangenen Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder
verspäteter Lieferung wird - soweit gesetzlich
zulässig -
ausgeschlossen. Eine Haftung für Personenschäden wird
nicht
beschränkt.
Fälligkeit der
Ansprüche Sämtliche
Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem
gültigen Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung
fällig. Im
Falle der Ausstellung einer Rechnung für Unternehmer gilt ein
Zahlungsziel von 30 Tagen netto als vereinbart. Bei Zahlungsverzug
können ab Fälligkeitstag der Rechnung Verzugszinsen
gem.
§ 1333 Abs 2 ABGB bzw. § 456 UGB sowie angemessene
Mahnspesen
in Rechnung gestellt werden.
Die
Zahlung
durch Telebanking, Scheck oder Giroauftrag gilt erst als erfolgt, wenn
KES die Gutschriftanzeige der eigenen Bank zugegangen ist.
Der
Besteller,
ist - wenn er Unternehmer ist - zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder andere
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt.
Erfüllungsort Erfüllungsort
für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der
Geschäftsverbindung, sei es auf Lieferung, Leistung, Zahlung,
Mängelhaftung etc., ist Wien.
Anwendbares Recht Das
Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht
unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
Gerichtsstand Der
Gerichtsstand für Verbraucher richtet sich nach den
gesetzlichen
Bestimmungen. In allen anderen Fällen wird die
Zuständigkeit
des sachlich für 1010 Wien zuständigen Gerichts
vereinbart.
Allgemeines Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Aufhebung
oder
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen – soweit sie
nicht aufgehoben wurden oder Unwirksamkeit vorliegt verbindlich.
Schriftliche
Mitteilungen des Lieferanten an den Besteller gelten als zugegangen,
wenn sie an die letzte ihm bekannt gewordene Adresse abgesandt sind.